Arbeitserlaubnis oder Arbeitsgenehmigung in Deutschland
Muss ich eine Arbeitserlaubnis beantragen? Wann benötige ich diese Arbeitsgenehmigung? Und wer stellt sie mir aus?
Als Personaldienstleister wurden mir und meinen Kollegen schon des Öfteren diese Fragen gestellt. Deshalb erachte ich es für nötig, diese Fragestellung einmal kurz und knapp zu erörtern.
1) Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis und wer nicht?
Deutsche Mitbürger haben das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 im Grundgesetz). Ausländer hingegen bedürfen einer Erlaubnis, die gemäß dem Ausländerrecht erteilt wird.
Staatsangehörige der Europäischen Union (mit Ausnahme von Kroatien!) und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, einschließlich deren Familienangehörigen, haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis und müssen deshalb keine Erlaubnis beantragen.
Bürger aus folgenden Ländern benötigen keine Arbeitserlaubnis:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und seit dem 1. Januar 2014 Bulgarien und Rumänien.
Auch Bürger aus Island, Norwegen und Liechtenstein (EWR), sowie Schweizer brauchen keine Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Für Bürger aus Kroatien gelten noch spezielle Übergangsregelungen. Sie benötigen noch eine Arbeitserlaubnis.
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