Archive - 30. Juli 2015

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10 große Irrtümer im Arbeitsrecht

10 große Irrtümer im Arbeitsrecht

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmer in Fallen tappen, weil sie falsch informiert sind oder weil allgemein Meinungen vorherrschen, die nie bestätigt wurden.

Um solchen Irrtümern im Arbeitsrecht vorzubeugen, war es mir ein Bedürfnis diesen Beitrag zu veröffentlichen.

1. „Wenn ich krankheitsbedingt fehle, brauche ich die ersten drei Tage keinen Attest.“

Das ist nicht korrekt. Der Arbeitgeber kann bereits am ersten Fehltag eine Bestätigung vom Arzt verlangen.

2. „Über meinen Urlaub bestimmt der Chef.“

Falsch. Die Vereinbarungen in Bezug auf Urlaub müssen gemeinsam besprochen und entschieden werden. Es muss letztendlich einvernehmlich sein.

3. „Wenn der Chef es sagt, muss ich Überstunden machen!“

Nein. Sie können Überstunden ablehnen, wenn Sie triftige persönliche Gründe haben. Dazu gehört z.B. das Betreuen Ihrer Kinder.

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