Author - Udo Pattner

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Blended Learning – Trend für Aus- und Weiterbildung
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Heimarbeit – Vorteile und Nachteile des Home Office
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Arbeitserlaubnis oder Arbeitsgenehmigung in Deutschland
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10 große Irrtümer im Arbeitsrecht
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Wie funktioniert Zeitarbeit?
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Sind doppeldeutige Formulierungen im Arbeitszeugnis erlaubt?
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Die 10 wichtigsten Arbeitsmotivatoren im Jahr 2015
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Wer muss Sicherheitsschuhe bezahlen?
9
Weihnachtsgeschenke unter Geschäftspartnern – nette Geste oder Korruption?
10
Zeitarbeit und Urlaub

Blended Learning – Trend für Aus- und Weiterbildung

Viele Unternehmen setzen bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung auf Blended Learning, ein Konzept, das bereits in vielen Hochschulen und Universitäten durchgesetzt wurde.

Doch was steckt hinter dem Begriff „Blended Learning“ und was sind Vorteile und Nachteile? Gerne fasse ich es Ihnen zusammen:

Blended Learning ist ein integriertes Lernkonzept, bei dem Formen des E-Learnings mit klassischen Lernmethoden sinnvoll kombiniert werden. Durch den Einsatz von Internet und Intranet kann man unabhängig von Ort und Zeit das Lernen, Kommunizieren und das Weitergeben von Wissen vereinfachen und verbessern.

Durch Blended Learning wird also der traditionelle Präsensunterricht mit einem Tutor oder die Gruppenarbeit mit anderen Lernenden durch Onlinemedien komplettiert.

Das Lernen mithilfe von Videokonferenzen, Chats, Newsgroups und Emails vergrößert die Möglichkeiten der Wissensaufnahme und des Wissensaustausches. Das geht bis hin zu pädagogischen Onlinespielen, Simulationen oder Mikrowelten, in denen imaginär das Handeln und Arbeiten geprobt wird.

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Heimarbeit – Vorteile und Nachteile des Home Office

An einer aktuellen Befragung, die das Marktforschungsinstitut Aris im Auftrag des Hightech-Verbands Bitkom durchgeführt hat, nahmen über tausend Personen teil. Das Ergebnis zeigt, dass Heimarbeit im Kommen ist.

In Deutschland arbeitet jeder fünfte Arbeiter regelmäßig von zu Hause aus. Und jeder vierte Arbeiter, Angestellter oder Beamter arbeitet hin und wieder im Home Office.

Sehr häufig arbeiten Angestellte im Rahmen der Heimarbeit. 28 Prozent von ihnen arbeiten hin und wieder zu Hause. Über die Hälfte der Angestellten in Deutschland würde gerne von zu Hause arbeiten.

Bei den Beamten sind 43 Prozent ab und zu im Home Office anzutreffen. Fast ein Drittel macht das sogar regelmäßig.

Die Arbeitergruppe hat weniger Interesse an Heimarbeit. Das ist nicht verwunderlich, weil ihre Arbeit meist vor Ort durchgeführt werden muss. Trotzdem sind auch bei ihnen 22 Prozent anzutreffen, die hin und wieder die Heimarbeit nutzen.

Gerne zeige ich Ihnen wieder die Vorteile und Nachteile dieses diskutierten Themas auf. Sie sprechen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an.

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Arbeitserlaubnis oder Arbeitsgenehmigung in Deutschland

Muss ich eine Arbeitserlaubnis beantragen? Wann benötige ich diese Arbeitsgenehmigung? Und wer stellt sie mir aus?

Als Personaldienstleister wurden mir und meinen Kollegen schon des Öfteren diese Fragen gestellt. Deshalb erachte ich es für nötig, diese Fragestellung einmal kurz und knapp zu erörtern.

1)  Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis und wer nicht?

Deutsche Mitbürger haben das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 im Grundgesetz).  Ausländer hingegen bedürfen einer Erlaubnis, die gemäß dem Ausländerrecht erteilt wird.

Staatsangehörige der Europäischen Union (mit Ausnahme von Kroatien!) und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, einschließlich deren Familienangehörigen,  haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis und müssen deshalb keine Erlaubnis beantragen.

Bürger aus folgenden Ländern benötigen keine Arbeitserlaubnis:

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und seit dem 1. Januar 2014 Bulgarien und Rumänien.

Auch Bürger aus Island, Norwegen und Liechtenstein (EWR), sowie Schweizer brauchen keine Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Für Bürger aus Kroatien gelten noch spezielle Übergangsregelungen. Sie benötigen noch eine Arbeitserlaubnis.

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10 große Irrtümer im Arbeitsrecht

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmer in Fallen tappen, weil sie falsch informiert sind oder weil allgemein Meinungen vorherrschen, die nie bestätigt wurden.

Um solchen Irrtümern im Arbeitsrecht vorzubeugen, war es mir ein Bedürfnis diesen Beitrag zu veröffentlichen.

1. „Wenn ich krankheitsbedingt fehle, brauche ich die ersten drei Tage keinen Attest.“

Das ist nicht korrekt. Der Arbeitgeber kann bereits am ersten Fehltag eine Bestätigung vom Arzt verlangen.

2. „Über meinen Urlaub bestimmt der Chef.“

Falsch. Die Vereinbarungen in Bezug auf Urlaub müssen gemeinsam besprochen und entschieden werden. Es muss letztendlich einvernehmlich sein.

3. „Wenn der Chef es sagt, muss ich Überstunden machen!“

Nein. Sie können Überstunden ablehnen, wenn Sie triftige persönliche Gründe haben. Dazu gehört z.B. das Betreuen Ihrer Kinder.

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Wie funktioniert Zeitarbeit?

Der Begriff „Zeitarbeit“ ist in aller Munde, wird häufig diskutiert und nicht selten auch gescholten oder sogar verurteilt. Hakt man dann aber beim Betreffenden nach, was Zeitarbeit eigentlich ist oder wie Zeitarbeit eigentlich funktioniert, stößt man auf unklare Antworten. Dem will ich entgegenwirken!

Wie funktioniert Zeitarbeit? – die kurze Definition

Zeitarbeit wird auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von ihrem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen / Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Kundenunternehmen / Entleiher) überlassen werden.

Wie funktioniert Zeitarbeit? – die ausführliche Deifinition

Zeitarbeit ist eine eigenständige Branche und kann als moderne Arbeitsform definiert werden. Es kommt bei der Zeitarbeit immer zu einem Dreiecksverhältnis zwischen

  • dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher),
  • dem Kundenunternehmen (Entleiher) und
  • dem Leiharbeitnehmer.

 

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Sind doppeldeutige Formulierungen im Arbeitszeugnis erlaubt?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis.Das wird im §109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Dort heißt es:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch geht im §630 auf dieses Recht ein:

Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

Die Rechtsprechung besagt, dass ein Arbeitszeugnis stets klar, wahr und wohlwollend sein sollte. Doch im Laufe der Zeit wurden doppeldeutige Formulierungen entwickelt, die eine negative Beurteilung positiv klingen lassen.

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Die 10 wichtigsten Arbeitsmotivatoren im Jahr 2015

Je motivierter jemand ist, umso mehr Leistung erbringt er. Dieser Fakt ist nicht nur für Unternehmer wichtig, sondern auch für Arbeitnehmer selbst. Denn je motivierter man ist und je mehr Leistung man erbringt, desto mehr Freude findet man an der Arbeit.

Gerne präsentiere ich deshalb Ihnen, egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, die 10 wichtigsten Arbeitsmotivatoren im Jahr 2015. Grundlage meiner Aussagen bildet eine bei 1.000 Bundesbürgern durchgeführte Onlineumfrage. Mit diesen Hinweisen können Sie auf mehr Erfolg und Freude am Arbeitsplatz hinarbeiten.

Platz 1 der Arbeitsmotivatoren: Menschlichkeit

Mehr als zwei Drittel der Arbeitnehmer betrachten den menschlichen Faktor am Arbeitsplatz als motivierend. Ihnen ist es wichtig, mit Kollegen und Vorgesetzten gut auszukommen.

Tipp: Achten Sie auf ein freundliches, würdiges und entspanntes Miteinander ohne Regeln und Vorgaben außer acht zu lassen.

 

Platz 2 der Arbeitsmotivatoren: flexible Arbeitszeiten

Die Möglichkeit, seine Arbeitszeit selbst einzuteilen, stellt für zwei Drittel der Arbeitnehmer eine Motivation dar.

Tipp: Denken Sie als Arbeitgeber über ein Arbeitszeitkonto oder Gleitzeiten nach. Stellen Sie dennoch klare Regeln auf. Ihre Mitarbeiter werden es zu schätzen wissen.

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Wer muss Sicherheitsschuhe bezahlen?

In vielen Bereichen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht. Egal ob in der Großküche, auf der Baustelle oder im industriellen Betrieb, Sicherheitsschuhe schützen Sie als Arbeitnehmer vor spitzen und scharfen Gegenständen, ätzenden Flüssigkeiten und herabfallenden Gegenständen. Doch wer kommt für die Anschaffung der Sicherheitsschuhe auf? Wer trägt die Kosten?

Schauen wir uns einmal an, was das Arbeitsschutzgesetz sagt:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Es ist also die grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers zu ermitteln, ob am Arbeitsplatz eine Gefährdung vorliegt und das Tragen von Sicherheitsschuhen nötig ist.

Durch eine Gefahrenbeurteilung erkennt der Arbeitgeber, ob ein Stoßen, Einklemmen oder Verätzen der Füße möglich werden kann.

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Weihnachtsgeschenke unter Geschäftspartnern – nette Geste oder Korruption?

Es ist nur allzu üblich, an Weihnachten auch im Berufsleben Geschenke auszutauschen. Meistens ist es nur eine Aufmerksamkeit oder ein Dankeschön für eine gute Zusammenarbeit. Manchmal drückt ein Geschenk zu Weihnachten aber auch eine Erwartung aus.

Dürfen Sie als Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeschenk von einem Geschäftspartner annehmen?

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Geschenke von Geschäftspartnern anzunehmen.
Doch Ihr Arbeitgeber muss davon ausgehen können, dass Sie als Arbeitnehmer nicht bestechlich sind. Daraus ergibt sich somit für Sie doch eine Nebenpflicht, die es Ihnen auch ohne festgelegte Regeln verbietet, regelmäßig Präsente mit hohem Wert anzunehmen.

Nehmen Sie als Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeschenk von einem Geschäftspartner an, das mit einer Gegenleistung verbunden ist, handeln Sie pflichtwidrig. Bei solch einem Verstoß kann es auch zur Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung kommen.

Durch das Annehmen von Geschenken können Sie sehr schnell Probleme bekommen. Sollten Ihnen als Arbeitnehmer keine expliziten Vorschriften vorliegen, lehnen Sie das Geschenk lieber ab oder versichern Sie sich nochmals bei Ihrem Vorgesetzten, ob Sie das Geschenk des Geschäftspartners behalten dürfen.

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Zeitarbeit und Urlaub

Zeitarbeit und Urlaub

Jeder Zeitarbeiter hat das Recht auf bezahlten Urlaub. Und jeder hat das Recht, über seinen Urlaubsanspruch und über die Handhabung in der Praxis Bescheid zu wissen. Deshalb beantworte ich Ihnen in diesem Artikel einige wichtige Fragen.

Wer genehmigt einem Zeitarbeiter den Urlaub?

Kurz und knapp: Das Zeitarbeitsunternehmen. Es ist der Vertragspartner des Zeitarbeitnehmers und es genehmigt letztendlich den Urlaubsschein. Dies wird in § 6.1 des Manteltarifvertrages der iGZ geregelt, wo es heißt: „Urlaubstermine können jeweils nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.“

Das Problem ist nun: das Zeitarbeitsunternehmen kennt nie alle Fakten zu den Urlaubsplanungen des Kundenunternehmens (z.B. Betriebsferien, Brückentagsregelungen, etc.) und auch nicht zu den persönlichen Wünschen des Arbeitnehmers.

Es kommt in der Praxis deshalb meistens zu diesen zwei Konstellationen:

1) Das Kundenunternehmen hat Urlaubsferien bestimmt, teilt das dem Zeitarbeitnehmer mit und unterschreibt den Urlaubsantrag für das Zeitarbeitsunternehmen. Der Zeitarbeitnehmer bringt den Urlaubsschein zum Zeitarbeitsunternehmen und lässt ihn letztlich genehmigen.

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